FrieCard-Mitarbeiter

Vorteile für alle:
Die FRIEcard Mitarbeiterkarte

Für Arbeitgeber, Mitarbeiter und die Region.
 
 
Steuerfreier Sachbezug: Wertschätzung für Mitarbeiter

Der steuerfreie Sachbezug ist ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Geld kommt netto wie brutto bei den Mitarbeitern an und mit der FRIEcard bleibt die zusätzlich gewonnene Kaufkraft in der Region.
 
 

Steuerfreie Sachbezüge auf einen Blick

Damit zahlt es sich besonders aus:
 
  • Für steuerfreie Sachbezüge gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen nach § 37b EStG. Die Höhe und Bedingungen für steuerfreie Sachbezüge sind im Einkommensteuergesetzt § 8 Ab s. 2 Satz 11 EStG geregelt.
  • Für die Gewährung des 50 Euro Sachbezugs sind keine Angaben von Gründen notwendig.
  • Zusätzliche Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von jeweils 60 Euro, die ebenfalls als Sachbezugsleistungen gewährt werden können, sind in R 19.6, Abs. 1 LStR geregelt.
  • Es können alle Mitarbeitenden profitieren, auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber (538 Euro-Kräfte), Aushilfen, Praktikanten oder Werkstudenten.
  • Ein Arbeitnehmer, der mehrere Arbeitsverhältnisse hat, darf der Anzahl der Arbeitsverhältnisse entsprechend mehrmals Sachbezüge in Anspruch nehmen.
  • Der Sachbezug muss zusätzlich zum Gehalt bezahlt werden.
  • Sachbezüge, die als Gutscheine gewährt werden, müssen alle Anforderungen für begrenzte Netzwerke nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen.
  • Bei Sachbezugsgutscheinen muss sichergestellt sein, dass keine Bargeschäfte stattfinden.
  • Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden.
  • Es gilt das Zuflussprinzip und ist entscheidend, in welchem Monat ein Sachbezug gewährt wurde.
  • Wir die Freigrenze innerhalb eines Monats nicht ausgenutzt, darf der verbliebene Differenzbetrag nicht in den Folgemonat übertragen werden.
  • Freigrenze, nicht Freibetrag: Der steuerfreie Sachbezug bis zu 50 Euro ist durch eine Freigrenze definiert. Wird er inkl. Umsatzsteuer überschritten, ist der gesamte Wert des Sachebezugs steuer- und beitragspflichtig.
  • Empfänger von Sachbezügen dürfen diese auf ihren Gutscheinen ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben.


Die auf dieser Webseite gemachten Angaben sind nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen, sondern dienen rein informativen Zwecken. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater / eine Steuerberaterin.
 
 
 

Unsere regionale Lösung für steuerfreie Sachbezüge

Die FRIEcards sind wieder aufladbare Wertgutscheine, die als Mitarbeitergutscheine ausgegeben werden und auf die monatlich oder sporadisch mehrmals im Jahr Sachbezugsleistungen aufgeladen werden können.

Sie können in über 40 Annahmestellen in der Gemeinde Friesenheim eingelöst werden. Damit sind die Anforderungen nach ZAG gewährleistet.

Die Kaufkraft bleibt in der Region und fördert die heimische Wirtschaft.

Herausgeber der Gutscheine ist die Werbegemeinschaft Friesenheim e.V.

Friesenheimer Hauptstraße 82 77948 Friesenheim
 
 
 

Sie wollen zufriedene und motivierte Mitarbeiter?



Sie wollen Steuern und Sozialabgaben im Schnitt um 70 Euro pro Monat und Mitarbeiter sparen? Dann lesen Sie hier, wie Sie mit dem HARMERSBACHTAL JOBKÄRTLE die Möglichkeiten der Sachbezugsleistungen ohne Verwaltungsaufwand nutzen können.

Gutscheinkarten sind ein idealer Weg für Sachbezugsleistungen, der für beide Seiten einfach und flexibel zu handhaben ist und viele Vorteile bringt. Mit der FRIEcard kann man die regionale Vielfalt von rund 50 Annahmestellen in der Heimat nutzen.